Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Food & Kultur im Bereich Eventgastronomie, Catering, Foodtrucks, Verkaufsstände sowie weiterer gastronomischer Dienstleistungen für Veranstaltungen, Märkte, Festivals, Firmenanlässe und ähnliche Events.
Sie gelten für alle Verträge zwischen Food & Kultur und ihren Kundinnen und Kunden, insbesondere Veranstaltern, Unternehmen, Vereinen sowie sonstigen Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie von Food & Kultur ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
Die Angebote von Food & Kultur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Food & Kultur.
Food & Kultur erbringt gastronomische Leistungen insbesondere in den Bereichen:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die im Angebot aufgeführten Preise exklusive gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, Gebühren, Transportkosten, Zusatzaufwendungen, Bewilligungen, Strom-/Wasseranschlüsse, Entsorgungskosten sowie allfälliger Drittleistungen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Food & Kultur ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen zu verlangen. Insbesondere bei grösseren Veranstaltungen kann eine Anzahlung vor Ausführung des Auftrags verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug ist Food & Kultur berechtigt:
Die Kundschaft stellt sicher, dass Food & Kultur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Bewilligungen und infrastrukturellen Voraussetzungen rechtzeitig erhält.
Dazu gehören insbesondere:
Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Angaben gehen zulasten der Kundschaft.
Änderungen der bestellten Mengen, Gästezahlen oder Leistungen müssen Food & Kultur so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden.
Food & Kultur ist bemüht, Änderungen zu berücksichtigen, kann dies jedoch nicht garantieren. Bereits entstandene Kosten, eingekaufte Waren, reservierte Kapazitäten sowie organisatorischer Mehraufwand können der Kundschaft in Rechnung gestellt werden.
Für die Verrechnung ist die zuletzt schriftlich bestätigte Personenzahl bzw. Leistung massgebend, mindestens jedoch die tatsächlich vorbereitete oder bereitgestellte Menge.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Kundschaft bedarf der Schriftform.
Im Falle einer Stornierung ist Food & Kultur berechtigt, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Bereits erbrachte Leistungen, Bestellungen, Sonderanfertigungen, Mietkosten, Drittleistungen und nicht mehr stornierbare Aufwendungen sind in jedem Fall voll geschuldet.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Kundschaft vorbehalten.
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsrisiken, extremer Wetterverhältnisse, Pandemien, Streiks, Energieausfällen, Verkehrsstörungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, haftet Food & Kultur nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung.
In einem solchen Fall ist Food & Kultur berechtigt, bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Beide Parteien bemühen sich, nach Möglichkeit eine Verschiebung oder Anpassung des Auftrags zu vereinbaren.
Food & Kultur ist berechtigt, Art und Weise der Leistungserbringung anzupassen, sofern dies aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten, logistischen oder hygienischen Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung gewahrt bleibt.
Die Platzierung von Foodtrucks, Ständen, Geräten und Infrastruktur erfolgt nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort sowie nach Absprache mit der Veranstaltungsleitung.
Food & Kultur erfüllt die anwendbaren lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften.
Die Kundschaft ist dafür verantwortlich, besondere Anforderungen, Unverträglichkeiten oder bekannte Allergien betroffener Personen im Voraus mitzuteilen. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann Food & Kultur Spuren von Allergenen nicht in jedem Fall vollständig ausschliessen.
Für Reaktionen aufgrund nicht gemeldeter Allergien, Intoleranzen oder besonderer Ernährungsbedürfnisse übernimmt Food & Kultur keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegt die Verantwortung für veranstaltungsbezogene Bewilligungen, Nutzungsrechte, Platzfreigaben, Sicherheitskonzepte sowie behördliche Auflagen bei der Kundschaft.
Bewilligungen, die direkt den gastronomischen Betrieb von Food & Kultur betreffen, werden von Food & Kultur im eigenen Verantwortungsbereich eingeholt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Food & Kultur haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Food & Kultur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere für:
Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Kundschaft haftet für Schäden an Fahrzeugen, Einrichtungen, Geräten, Mietmaterial, Verkaufsständen oder sonstigem Eigentum von Food & Kultur, soweit diese durch die Kundschaft, deren Hilfspersonen, Gäste, Mitarbeitende oder beauftragte Dritte verursacht wurden.
Normale Abnutzung bleibt vorbehalten.
Beanstandungen bezüglich Qualität, Menge oder Ausführung der Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Veranstaltung bzw. direkt nach Leistungserbringung, der verantwortlichen Ansprechperson von Food & Kultur mitzuteilen.
Später gemeldete Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden, sofern der Mangel nicht verdeckt war.
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Food & Kultur.
Die Kundschaft erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung erforderliche Daten bearbeitet, gespeichert und verwendet werden.
Sämtliche Konzepte, Unterlagen, Offerten, Kalkulationen, Inhalte, Bilder, Marken, Namen und sonstigen Materialien von Food & Kultur bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Eigentum von Food & Kultur bzw. der berechtigten Inhaber.
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz von Food & Kultur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.